Wahlorgane
Hinweis
An einigen Stellen in der Lernplattform wird der Begriff „Stimmbezirk“ verwendet. Dieser Begriff wird jedoch nur bei Landtags- und Kommunalwahlen verwendet. Bei einer Europawahl - und auch bei einer Bundestagswahl - lautet dieser Begriff „Wahlbezirk“. Beide Begriffe meinen ein und dasselbe.
Wahlorgane gibt es auf unterschiedlichen Ebenen, wobei sie immer kleingliedriger werden. Sie dienen der vollkommenen Neutralität des Wahlverfahrens, sind größtenteils unabhängig sowie weisungsfrei und mit besonderen Zuständigkeiten ausgestattet.
Wahlorgane sind auf der Bundesebene der Bundeswahlleiter und Bundeswahlausschuss, auf Länderebene für jedes Land der Landeswahlleiter und der Landeswahlausschuss.
Auf der Ebene der Kommunen sind dies der Stadtwahlleiter und der Stadtwahlausschuss.
Ebenso sind die Briefwahlvorstände und die Wahlvorstände, die am Wahltag in den Wahlbezirken für die Durchführung der Wahl und für Ermittlung sowie Feststellung des Wahlergebnisses zuständig sind, Wahlorgane.
Die Wahlorgane zu den Kommunalwahlen beginnen auf der jeweiligen Landesebene beim Landeswahlleiter und Landeswahlausschuss.
Auf der Ebene der Kommunen sind dies der Wahlleiter und der Wahlausschuss.
Ebenso sind die Briefwahlvorstände und die Wahlvorstände, die am Wahltag in den Wahlbezirken für die Durchführung der Wahl und für Ermittlung sowie Feststellung des Wahlergebnisses zuständig sind, Wahlorgane.