Wahlbezirk

Hinweis

An einigen Stellen in der Lernplattform wird der Begriff „Stimmbezirk“ verwendet. Dieser Begriff wird jedoch nur bei Landtags- und Kommunalwahlen verwendet. Bei einer Europawahl - und auch bei einer Bundestagswahl - lautet dieser Begriff „Wahlbezirk“. Beide Begriffe meinen ein und dasselbe.

Ein Wahlbezirk ist eine organisatorische Einheit bei Bundestags- und Europawahlen.

Zur Durchführung der Wahl unterteilt der Oberbürgermeister die Bundestagswahlkreise in Wahlbezirke. Jedem Wahlbezirk ist jeweils ein Wahlraum und ein Wahlvorstand zugeordnet.

Hinweis: Bei Kommunal- und Landtagswahlen lautet die Bezeichnung "Stimmbezirk".