Stimmbezirk

Hinweis

An einigen Stellen in der Lernplattform wird der Begriff „Stimmbezirk“ verwendet. Dieser Begriff wird jedoch nur bei Landtags- und Kommunalwahlen verwendet. Bei einer Europawahl - und auch bei einer Bundestagswahl - lautet dieser Begriff „Wahlbezirk“. Beide Begriffe meinen ein und dasselbe.

Ein Stimmbezirk ist eine organisatorische Einheit bei politischen Wahlen auf kommunaler Ebene oder bei Landtagswahlen.

Zur Durchführung der Wahl unterteilt der Oberbürgermeister die Landtagswahlkreise/Kommunalwahlbezirke in Stimmbezirke. Das Mülheimer Stadtgebiet war bspw. zur Landtagswahl 2017 in 108 Stimmbezirke unterteilt. Jedem Stimmbezirk ist jeweils ein Wahlraum und ein Wahlvorstand zugeordnet. Mehrere Stimmbezirke bilden bei den Kommunalwahlen einen Kommunalwahlbezirk.

Hinweis: Bei Europa- und Bundestagswahlen lautet die Bezeichnung "Wahlbezirk".