Niederschrift (Briefwahl)

Frage 1 von 10

Frage 1

In bestimmten Fällen dürfen rote Wahlbriefe nicht zur Wahl zugelassen werden und die darin befindlichen blauen Stimmzettelumschläge auch nicht für die spätere Stimmenauszählung in die Wahlurne eingeworfen werden. Müssen Sie einen solchen Fall in der Briefwahlniederschrift vermerken?

Bitte wählen Sie eine Antwort aus.

Antwort

Nein, es ist für die Auszählung zum Ende der Wahlzeit unerheblich.

Ja, auf einem der Niederschrift beizufügenden gesonderten Blatt.

Nein, der Briefwahlvorstand weiß ja Bescheid.

Ja, die Niederschrift sieht eine Eintragung unter der Ziffer 2.6 vor.