Wahlkreise

Hinweis

An einigen Stellen in der Lernplattform wird der Begriff „Stimmbezirk“ verwendet. Dieser Begriff wird jedoch nur bei Landtags- und Kommunalwahlen verwendet. Bei einer Europawahl - und auch bei einer Bundestagswahl - lautet dieser Begriff „Wahlbezirk“. Beide Begriffe meinen ein und dasselbe.

Ein Wahlkreis ist eine Unterteilung des Wahlgebietes in eine kleinere Einheit. Je nach Wahlkreis treten unterschiedliche Direktkandidaten zur Wahl an.

Regelung zur Landtagswahl: 

Das Wahlgebiet - sprich das Land Nordrhein-Westfalen - wird zur Durchführung der Landtagswahl in insgesamt 128 Landtagswahlkreise eingeteilt. Die Städte und Gemeinde bilden dann die verschiedenen Wahlkreise. Für jeden dieser Wahlkreise zieht ein Direktkandidat in den Landtag ein. 

Regelung zur Europawahl: 

Das Wahlgebiet zur Europawahl ist u. a. die Bundesrepublik Deutschland. Da es bei der Europawahl keine Gliederung des Wahlgebietes in besondere Wahlkreise gibt, werden sämtliche ablauforganisatorischen Besonderheiten von den jeweiligen Gemeinden vorgenommen.

Regelungen zu den Kommunalwahlen: 

Das Wahlgebiet - sprich das Stadt- oder Gemeindegebiet gebiet - wird zur Durchführung der Kommunalwahlen in Kommunalwahlbezirke eingeteilt. Die Kommunalwahlbezirke werden kleiner unterteilt in Stimmbezirke, für die ein Wahlvorstand gebildet und ein Wahlraum bereits gestellt werden muss. Für jeden Kommunalwahlbezirk zieht ein Direktkandidat in den Rat der Stadt ein. 

Bei der Wahl der Berzirksvertretungen ist der jeweilige Stadtbezirk das Wahlgebiet. Bei der Wahl des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin ist das gesamt Stadtgebiet das Wahlgebiet.

 

Regelung zur Bundestagswahl: 

Das Wahlgebiet - sprich die Bundesrepublik Deutschland - wird zur Durchführung der Bundestagswahl in insgesamt 299 Wahlkreise eingeteilt. Die Städte und Gemeinde bilden dann die verschiedenen Wahlkreise. Für jeden dieser Wahlkreise zieht ein Direktkandidat in den Landtag ein.