Wahlgeheimnis
Hinweis
An einigen Stellen in der Lernplattform wird der Begriff „Stimmbezirk“ verwendet. Dieser Begriff wird jedoch nur bei Landtags- und Kommunalwahlen verwendet. Bei einer Europawahl - und auch bei einer Bundestagswahl - lautet dieser Begriff „Wahlbezirk“. Beide Begriffe meinen ein und dasselbe.
Die Stimmabgabe ist dem Grundgesetz nach "geheim". Das bedeutet, niemand muss seine Wahlentscheidung bekanntgeben und muss die Möglichkeit haben seine Stimme unbeobachtet abzugeben. Durch verschiedene Strukturen (z. B. Wahlkabine, Vermischung aller Stimmzettelumschläge bei Briefwahl etc.) wird sichergestellt, dass ein Rückschluss auf die Stimmabgabe einer einzelnen Person nicht möglich ist.
Um das Wahlgeheimnis sicherzustellen dürfen in der Wahlkabine keine Bildaufnahmen, auf denen die Stimmabgabe erkennbar ist gemacht werden. Darüber hinaus darf die Wahlkabine auch nur einzeln betreten werden (Ausnahme: Hilfsperson)!
Siehe auch "Grundsätze des Wahlrechts" und "Selfies in der Wahlkabine".