Stimmzettelumschlag (nur bei der Briefwahl)
Hinweis
An einigen Stellen in der Lernplattform wird der Begriff „Stimmbezirk“ verwendet. Dieser Begriff wird jedoch nur bei Landtags- und Kommunalwahlen verwendet. Bei einer Europawahl - und auch bei einer Bundestagswahl - lautet dieser Begriff „Wahlbezirk“. Beide Begriffe meinen ein und dasselbe.
Der Stimmzettelumschlag ist in der Farbe blau gehalten. Er beinhaltet nur den gekennzeichneten Stimmzettel des Wählers und wird anschließend verschlossen. So wird sichergestellt, dass die Stimmabgabe für Dritte nicht sichtbar ist und das Wahlgeheimnis gewahrt bleibt. Der Stimmzettelumschlag kommt dann zusammen mit dem unterschriebenen Wahlschein in den roten Wahlbriefumschlag.
Hinweis:
Sofern mehrere Wahlen gleichzeitig stattfinden, variiert die Farbe des Stimmzettelumschlages, um eine Unterscheidung der Wahlunterlagen zu erleichtern. Bei der im Jahr 2014 durchgeführten Europawahl zusammen mit den Kommunalwahlen wurden neben den blauen Stimmzettelumschlägen für die Europawahl bspw. auch grüne (Wahl des Rates, Wahl der Bezirksvertretungen) und weiße Stimmzettelumschläge (Wahl des Integrationsrates) verwendet.