Wahlschein
Hinweis
An einigen Stellen in der Lernplattform wird der Begriff „Stimmbezirk“ verwendet. Dieser Begriff wird jedoch nur bei Landtags- und Kommunalwahlen verwendet. Bei einer Europawahl - und auch bei einer Bundestagswahl - lautet dieser Begriff „Wahlbezirk“. Beide Begriffe meinen ein und dasselbe.
Wahlberechtigte können, sofern sie an der Briefwahl teilnehmen oder in einem anderen Wahlraum ihre Stimme abgeben möchten, einen Wahlschein beantragen. Hinsichtlich der Antragstellung siehe auch "Wahlscheinantrag". Auf dem Wahlschein hat der Wähler oder die Hilfsperson dem Bürgermeister an Eides statt zu versichern, dass der Stimmzettel persönlich oder gemäß dem erklärten Willen des Wählers gekennzeichnet worden ist. Ohne eine handschriftliche Unterzeichnung der Erklärung an Eides statt (Rückseite) wird der Wahlschein einschließlich der eingereichten Briefwahlunterlagen nicht zur Wahl zugelassen. Das heißt, die abgegebene Stimme würde nicht berücksichtigt werden.
Wichtig: Personen, die in einem anderen Wahlraum wählen möchten, müssen den beantragten Wahlschein dem Wahlvorstand vorlegen. Die Vorlage einer Wahlbenachrichtigung reicht in diesen Fällen nicht mehr aus!
Bei einer Europawahl ist das gesamte Stadtgebiet das Wahlgebiet. Mittels Wahlschein kann somit in einem beliebigen Wahlraum innerhalb des Mülheimer Stadtgebietes gewählt werden.
Bei Kommunalwahlen ist das Stadtgebiet in einzelne Kommunalwahlbezirke eingeteilt, für die jeweils unterschiedliche Kandidaten antreten. Mittels Wahlschein kann daher nur in einem beliebigen Wahlraum des jeweiligen Kommunalwahlbezirkes gewählt werden. In Mülheim an der Ruhr gibt es insgesamt 27 Kommunalwahlbezirke, die wiederum in 3-4 Stimmbezirke aufgeteilt wurden. Eine Stimmabgabe mit Wahlschein ist somit ausschließlich innerhalb des gleichen Kommunalwahlbezirkes in einem der dortigen Wahlräume möglich. Die Angabe des Kommunalwahlbezirks erfolgt auf dem Wahlschein und ist unbedingt zu beachten.