Schnellmeldung
Hinweis
An einigen Stellen in der Lernplattform wird der Begriff „Stimmbezirk“ verwendet. Dieser Begriff wird jedoch nur bei Landtags- und Kommunalwahlen verwendet. Bei einer Europawahl - und auch bei einer Bundestagswahl - lautet dieser Begriff „Wahlbezirk“. Beide Begriffe meinen ein und dasselbe.
Mit der gesetzlich vorgeschriebenen Schnellmeldung gibt der Wahlvorsteher das im Stimm-/Wahlbezirk ermittelte Wahlergebnis noch am Wahlabend an das Wahlamt weiter.
Die telefonisch zu verlesende Schnellmeldung erfolgt auf Grundlage des Schnellmeldeformulares, das den allgemeinen Wahlunterlagen beiliegt. Bereits während der telefonischen Durchgabe erfolgt eine Plausibilitätsprüfung des ermittelten Ergebnisses.
Die Schnellmeldung ersetzt nicht den Ergebniseintrag in der Wahlniederschrift, sondern spiegelt die dortigen Eintragungen wider.