Wahlvorstand

Der Wahlvorstand ist für die Durchführung der Wahl am Wahltag wie auch für die Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Stimm-/Wahlbezirk zuständig. Er  besteht aus dem Wahlvorsteher sowie dem stellvertretenden Wahlvorsteher und weiteren Beisitzern, von denen jeweils einer zum Schriftführer und einer zum stellvertretenden Schriftführer benannt wird.

Die Anzahl der Beisitzer ist wahlrechtlich unterschiedlich geregelt.

Siehe auch "Anwesenheit des Wahlvorstands".

Regelung zur Landtagswahl

Bei Landtagswahlen besteht der Wahlvorstand aus dem Wahlvorsteher sowie dem stellvertretenden Wahlvorsteher und weiteren 3 bis 6 Beisitzern, von denen jeweils einer zum Schriftführer und einer stellvertretender Schriftführer benannt wird.

Regelung zur Europawahl

Bei einer Europawahl besteht der Wahlvorstand aus dem Wahlvorsteher, seinem Stellvertreter und weiteren 3 bis 7 Beisitzern, von denen jeweils einer zum Schriftführer und einer zum stellvertretenden Schriftführer bestellt wird.

Regelungen zu den Kommunalwahlen

Bei Kommunalwahlen besteht der Wahlvorstand aus dem Wahlvorsteher sowie dem stellvertretenden Wahlvorsteher und weiteren 3 bis 6 Beisitzern, von denen jeweils einer zum Schriftführer und einer stellvertretender Schriftführer benannt wird.

Regelung zur Bundestagswahl

Bei Bundestagswahlen besteht der Wahlvorstand aus dem Wahlvorsteher, seinem Stellvertreter und weiteren 3 bis 7 Beisitzern, von denen jeweils einer zum Schriftführer und einer zum stellvertretenden Schriftführer bestellt wird.

Weiterführende Informationen