Wählerbefragungen
Hinweis
An einigen Stellen in der Lernplattform wird der Begriff „Stimmbezirk“ verwendet. Dieser Begriff wird jedoch nur bei Landtags- und Kommunalwahlen verwendet. Bei einer Europawahl - und auch bei einer Bundestagswahl - lautet dieser Begriff „Wahlbezirk“. Beide Begriffe meinen ein und dasselbe.
Wählerbefragungen werden von verschiedenen Meinungsforschungsinstituten am Wahltag in einzelnen Stimmbezirken/Wahlbezirken durchgeführt. Die betroffenen Wahlvorstände werden entsprechend darüber informiert. Die Befragung vor dem Wahlraum und nach der Stimmabgabe ist gestattet.
Eine Befragung im Wahlraum ist nicht zulässig und durch den Wahlvorstand zu unterbinden.