Stimmzettelschablone

Hinweis

An einigen Stellen in der Lernplattform wird der Begriff „Stimmbezirk“ verwendet. Dieser Begriff wird jedoch nur bei Landtags- und Kommunalwahlen verwendet. Bei einer Europawahl - und auch bei einer Bundestagswahl - lautet dieser Begriff „Wahlbezirk“. Beide Begriffe meinen ein und dasselbe.

Wählerinnen und Wähler, die blind oder sehbehindert sind, können mit einer Schablone selbstständig und ohne Hilfe anderer Personen wählen. Die nordrhein-westfälischen Blinden- und Sehbehindertenverbände geben Stimmzettelschablonen und Begleitmaterial, sogenannte Wahlhilfepakete, kostenlos an die betroffenen Wahlberechtigten aus.

Weitere Informationen können

  • über die bundesweite Hotline unter 01805 / 666456 oder
  • bei der Landesgeschäftsstelle der BSVNRW in Meerbusch unter 02159 / 96550 für den Bereich Nordrhein

erfragt werden.