Abgeordnete
Hinweis
An einigen Stellen in der Lernplattform wird der Begriff „Stimmbezirk“ verwendet. Dieser Begriff wird jedoch nur bei Landtags- und Kommunalwahlen verwendet. Bei einer Europawahl - und auch bei einer Bundestagswahl - lautet dieser Begriff „Wahlbezirk“. Beide Begriffe meinen ein und dasselbe.
Ein Abgeordneter ist ein Mitglied des Europäischen Parlaments (Europaabgeordneter/Europaparlamentarier).
Die Abgeordneten werden alle fünf Jahre in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt und sind als Vertreter des ganzen Volkes weder an Aufträge noch an Weisungen gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen (Freies Mandat).
Die vom Volk gewählten Vertreter im Rat der Stadt bezeichnet man als Stadtverordnete. Die Vertreter auf Stadtbezirksebene heißen Bezirksvertreter.
Die Wahl der Stadträte (Mitglieder im Rat der Stadt) sowie der Bezirksvertreter erfolgt alle fünf Jahre.
Damit die Wahl- und Amtsperioden sowie die Wahltermine der Räte bzw. der (Ober)Bürgermeister und Landräte gekoppelt sind, beträgt die Dauer der Wahlperiode der im Mai 2014 gewählten Vertretungen sechs Jahre (und endet am 31. Oktober 2020). Am 13.09.2020 werden dann auch die (Ober)Bürgermeister und Landräte am Tag der Kommunalwahl gewählt.