Hierüber entscheidet das Wahlamt der jeweiligen Kommune. In der Regel können jedoch im Vorfeld Wünsche geäußert werden, denen im Rahmen des tatsächlich Möglichen auch entsprochen wird.
Hierüber entscheidet das Wahlamt der jeweiligen Kommune. In der Regel können jedoch im Vorfeld Wünsche geäußert werden, denen im Rahmen des tatsächlich Möglichen auch entsprochen wird.