Die Abkürzung ZS steht für "Zwischensumme". Zwischensummen werden während der Stimmenauszählung gebildet, um den Zählvorgang zu erleichtern. Grundlage für die insgesamt zwei Zwischensummen ist die Bildung von drei Stapeln (A bis C). In der Spalte ZS I werden bei den gültigen Stimmen die Ergebnisse des Stapels A und bei den ungültigen Stimmen die des Stapels B eingetragen. In der Spalte ZS II werden die gültigen und ungültigen Stimmen des Stapels C vermerkt. (Siehe hierzu auch "Was versteht man unter den drei Stapeln A bis C?").