Richten Sie den Wahlraum her und sorgen Sie dafür, dass um 8 Uhr mit der Wahlhandlung begonnen werden kann. Sofern die gesetzliche Mindestanzahl von drei Wahlhelfern gegeben ist, beginnen Sie um 8 Uhr mit der Wahlhandlung, andernfalls verpflichten Sie Wahlberechtigte als Beisitzer. Rufen Sie umgehend, bis spätestens 8 Uhr, beim Wahlamt an und teilen Sie mit, wenn einzelne Mitglieder des Wahlvorstandes nicht erschienen sind.
Die Nummer finden Sie im Hilfebereich.