Die Wahlhandlung findet ohne Unterbrechung statt. Die Stimmabgabe muss während der Zeit von 8 Uhr bis 18 Uhr durchgängig sichergestellt sein. Es ist jedoch nicht erforderlich, dass der gesamte Wahlvorstand durchgängig im Wahlraum anwesend ist. Üblicherweise teilt sich der Wahlvorstand in zwei Schichten, die sich gegen Mittag abwechseln. Zur Auszählung der Stimmen tritt der gesamte Wahlvorstand wieder zusammen. Wichtig ist, dass einzelne Funktionsträger des Wahlvorstands während der Schichteinteilung anwesend sind.
Siehe auch "Anwesenheit des Wahlvorstandes - Pausenregelung".