Es möchte jemand bei der Auszählung zugucken.

Die Auszählung ist öffentlich, darf aber nicht gestört werden. Es darf nur beobachtet werden. Angebotene Hilfe darf nicht angenommen werden.

Sollten Sie wiederholt bei der Auszählung von anwesenden Personen gestört werden, können Sie die Person/en des Wahlraumes verweisen. Bei Problemen wenden Sie sich bitte an das Wahlamt. Die Rufnummer finden Sie im Hilfebereich.

Siehe Öffentlichkeit bei der Wahlhandlung der Ermittlung des Wahlergebnisses.