Erhalte ich eine Aufwandsentschädigung?

Ja, Sie erhalten eine Aufwandsentschädigung, die sich nach der Art des Einsatzes richtet. Für die Mitglieder der Wahlvorstände und Briefwahlvorstände unterscheidet sich die Aufwandsentschädigung nach Funktion und ist abhängig von der Stadt oder Gemeinde.