Ein Wähler ist umgezogen, kann er noch wählen?

Grundsätzlich verliert er sein Wahlrecht nicht. Wie er sein Wahlrecht bei Umzug behalten und ausüben kann, hängt jedoch von der jeweiligen Wahl ab. Aufgrund der unterschiedlichen wahlrechtlichen Fristen für die nachträgliche Aufnahme in das Wählerverzeichnis, sollte sich der betroffene Wahlberechtigte frühstmöglich an das Wahlamt wenden. Am Wahltag selbst ist eine Änderung des Wählerverzeichnisses - bspw. aufgrund eines getätigten Umzugs - nicht mehr möglich. Bei Unklarheiten wenden Sie sich am Wahltag bitte an das Wahlamt. Die Kontaktdaten finden Sie in Ihren Unterlagen oder können sie "Hier" abrufen.