Verpacken der Wahlunterlagen

Hinweis

An einigen Stellen in der Lernplattform wird der Begriff „Stimmbezirk“ verwendet. Dieser Begriff wird jedoch nur bei Landtags- und Kommunalwahlen verwendet. Bei einer Europawahl - und auch bei einer Bundestagswahl - lautet dieser Begriff „Wahlbezirk“. Beide Begriffe meinen ein und dasselbe.

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Sie haben die Wahlurne bereits geleert und alle Stimmzettel, die Stimmabgabevermerke im Wählerverzeichnis sowie die eingenommenen Wahlscheine gezählt. Die Anzahl der Stimmzettel in der Wahlurne ist gleichzeitig auch die Anzahl der Wähler. Diese können Sie bereits unter Ziffer 4 Buchstabe B in die Niederschrift eintragen. Die Anzahl der Wähler mit Wahlschein vermerken Sie unter B1.