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Dieses Quiz besteht aus 15 Fragen. Die Beantwortungsdauer liegt bei ca. 15 Minuten.

Briefwahlvorstand - 15 Fragen

Hinweis

An einigen Stellen in der Lernplattform wird der Begriff „Stimmbezirk“ verwendet. Dieser Begriff wird jedoch nur bei Landtags- und Kommunalwahlen verwendet. Bei einer Europawahl - und auch bei einer Bundestagswahl - lautet dieser Begriff „Wahlbezirk“. Beide Begriffe meinen ein und dasselbe.

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Frage 1

Wie viele Mitglieder des Briefwahlvorstandes müssen bei der Stimmenauszählung und Ergebnisermittlung nach 18.00 Uhr im Briefwahlraum sein, damit der Briefwahlvorstand beschlussfähig ist?

Der Briefwahlvorsteher kann selbst entscheiden, wer anwesend sein soll und wie viele Personen bei der Beschlussfassung anwesend sein müssen.

Die Personenanzahl ist egal, Hauptsache der Briefwahlvorsteher und sein Stellvertreter sind anwesend.

Es müssen alle Mitglieder des Briefwahlvorstandes anwesend sein.

In der Regel sind alle Mitglieder anwesend. 
(Gesetzlich ist vorgeschrieben, dass mindestens 5 Mitglieder, darunter der Briefwahlvorsteher und der Schriftführer oder ihre Stellvertreter, anwesend sein müssen.)

Mindestens die Hälfte der Mitglieder des Briefwahlvorstandes, d. h. 3 - 4 Personen, muss anwesend sein.