Wahlvorschläge (Kreiswahlvorschläge)
Hinweis
An einigen Stellen in der Lernplattform wird der Begriff „Stimmbezirk“ verwendet. Dieser Begriff wird jedoch nur bei Landtags- und Kommunalwahlen verwendet. Bei einer Europawahl - und auch bei einer Bundestagswahl - lautet dieser Begriff „Wahlbezirk“. Beide Begriffe meinen ein und dasselbe.
Als Kreis-/Wahlvorschläge werden die zur Wahl im jeweiligen Wahlkreis antretenden Bewerber bezeichnet. Bei Landes- und Bundeswahlen sind das folglich die Kandidaten, die mit der Erststimme gewählt werden können.
Kreis-/Wahlvorschläge können sowohl von Parteien und Wählergruppen als auch von Einzelbewerbern bis zum gesetzliche festgelegten Stichtag, 18.00 Uhr, in einer vorgeschriebenen Form beim Kreis-/Wahlleiter eingereicht werden.
Wahlvorschläge müssen von Parteien oder politischen Vereinigungen 83. Tage vor der Wahl, 18.00 Uhr, bei der Bundeswahlleitung eingereicht werden.
Wahlvorschläge müssen von Parteien, politischen Vereinigungen oder Einzelbewerbern 59. Tage vor der Wahl, 18.00 Uhr, bei der Wahlleitung eingereicht werden.