Selfies in der Wahlkabine

Hinweis

An einigen Stellen in der Lernplattform wird der Begriff „Stimmbezirk“ verwendet. Dieser Begriff wird jedoch nur bei Landtags- und Kommunalwahlen verwendet. Bei einer Europawahl - und auch bei einer Bundestagswahl - lautet dieser Begriff „Wahlbezirk“. Beide Begriffe meinen ein und dasselbe.

Fotos oder gar Selfies sind in der Wahlkabine verboten. Diese neue Regelung wurde nunmehr auch zur Europawahl 2019 in der Europawahlordnung festgehalten. Demnach muss ein Wähler, der seine Stimmabgabe via Foto oder Film dokumentiert, vom Wahlvorstand zurückgewiesen werden.

Das Verbot soll zum einen die geheime Stimmabgabe des Wählers schützen und zum andern soll auch eine mögliche Beeinflussung anderer Wähler in ihrer Stimmabgabe durch derartige Bilddokumentationen vermieden werden.

Umgang mit Fotos / Presse

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Gilt für: 
Bundestagswahl, Landtagswahl
Video wurde produziert von der WSW-Media Filmproduktion.