Beisitzer

Hinweis

An einigen Stellen in der Lernplattform wird der Begriff „Stimmbezirk“ verwendet. Dieser Begriff wird jedoch nur bei Landtags- und Kommunalwahlen verwendet. Bei einer Europawahl - und auch bei einer Bundestagswahl - lautet dieser Begriff „Wahlbezirk“. Beide Begriffe meinen ein und dasselbe.

Die Beisitzer sind Mitglieder im Wahlvorstand. Jeder Wahlvorstand benennt mindestens drei Beisitzer. Sie assistieren dem Schriftführer und dem Wahlvorsteher, das bedeutet, sie erledigen die ihnen übertragenen Aufgaben. Dazu zählen beispielsweise das gemeinsame Einrichten des Wahlraums sowie alle anfallenden Tätigkeiten rund um die Wahlhandlung und Stimmenauszählung. Aus ihrem Kreis wird zudem ein stellvertretender Schriftführer bestimmt.

Weiterführende Informationen: 

Mitglieder des Wahlvorstands

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Gilt für: 
Bundestagswahl, Landtagswahl
Video wurde produziert von der WSW-Media Filmproduktion.