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Öffnung und Prüfung der Wahlbriefe

Hinweis

An einigen Stellen in der Lernplattform wird der Begriff „Stimmbezirk“ verwendet. Dieser Begriff wird jedoch nur bei Landtags- und Kommunalwahlen verwendet. Bei einer Europawahl - und auch bei einer Bundestagswahl - lautet dieser Begriff „Wahlbezirk“. Beide Begriffe meinen ein und dasselbe.

Gilt für: 
Landtagswahl
Video wurde produziert von der WSW-Media Filmproduktion.

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  • Abgabe der Schnellmeldung
  • Abschluss der Niederschrift und Unterzeichnung durch den Briefwahlvorstand
  • Verpacken der Unterlagen

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