Was versteht man unter den drei Stapeln A bis C im Rahmen der Stimmenauszählung?

Die drei Stapel A bis C sollen dazu dienen, die Stimmenauszählung zu erleichtern. Halten Sie sich daher bitte - auch unter Berücksichtung der Ergebniseintragung in die Wahlniederschrift - unbedingt an die vorgegebene Stapelbildung und die damit verbundene Vorgehensweise bei der Stimmenauszählung. Die Stimmzettel werden folgendermaßen zusortiert:

Stapel A               

Hier gehören alle Stimmzettel mit zweifelsfrei gültiger Stimme getrennt nach dem jeweiligen Wahlvorschlag - somit nach den einzelnen Parteien - hin. Damit haben Sie erfahrungsgemäß bereits ca. 80% der Stimmzettel sortiert.

Stapel B

Auf diesem Stapel kommen vollständig leer abgegebene/ungekennzeichnete Stimmzettel. Bei den Stimmzetteln handelt es sich um zweifelsfrei ungültige Stimmen.

Stapel C

Hierhin sortieren Sie alle Stimmzettel, die nicht eindeutig einem anderen Stapel zugeordnet werden können. Also alle Stimmzettel, die Anlass zu Bedenken geben, sog. "Dubiose" (bspw. beschriftete Stimmzettel). Diese Stimmzettel werden ausgesondert und von einem Beisitzer in besondere Verwahrung genommen. Ganz am Schluss der Auszählung muss der gesamte Wahlvorstand über die Gültigkeit oder Ungültigkeit jedes einzelnen Stimmzettels beschließen. Der Beschluss wird auf der Rückseite jedes einzelnen Stimmzettels vermerkt.

Eine Kurzübersicht samt Stimmzettelbeispiele für die einzelnen Stapel A bis C befindet sich am Wahlsonntag in Ihrer Wahlkiste. Unter der Rubrik "Stimmenauszählung" haben Sie die Möglichkeit die Stimmenauszählung im Vorfeld anhand von Stimmzettelbeispielen zu üben.