Sofern die gesetzliche Mindestanzahl von drei Wahlhelfern während der Wahlhandlung bzw. fünf Wahlhelfern zur Auszählung gegeben ist, vermerken Sie den Ausfall in der Niederschrift. Wird die Mindestanzahl jedoch unterschritten, rufen Sie bitte umgehend im Wahlamt an. Die Kontaktdaten finden Sie in Ihren Unterlagen oder in den Kontaktdaten unter "Hilfe".