Für Wahlvorsteher und deren Stellvertreter sowie für Schriftführer finden vor der Wahl in der Regel separate Schulungen statt. Die genauen Termine werden Ihnen im Rahmen der Einberufung mitgeteilt.
Dies ist jedoch von Kommune zu Kommune unterschiedlich.
Erkundigen Sie sich im Zweifel bei Ihrem Wahlamt. Die Kontaktdaten finden Sie hier.