An einigen Stellen in der Lernplattform wird der Begriff „Stimmbezirk“ verwendet. Dieser Begriff wird jedoch nur bei Landtags- und Kommunalwahlen verwendet. Bei einer Europawahl - und auch bei einer Bundestagswahl - lautet dieser Begriff „Wahlbezirk“. Beide Begriffe meinen ein und dasselbe.
Ich bin im Wahlvorstand und am Wahltag erkrankt.
Bitte melden Sie sich umgehend beim Wahlamt ab. Die Rufnummer finden Sie sortiert nach Stadt oder Gemeinde im Hilfebereich.